Code of Conduct

Als Unternehmen bekennt sich H.G.L.® GmbH zu einer ethischen, rechtskonformen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir sind bestrebt, kontinuierlich die Nachhaltigkeit unseres unternehmerischen Handelns zu optimieren und dies nach Möglichkeit gemeinsam mit unseren Lieferanten umzusetzen. H.G.L.®  verpflichtet sich zur Einhaltung der in diesem Code of Conduct aufgeführten Grundsätze, welche wichtige Verhaltensregeln, die unsere Mitarbeiter dabei unterstützen, die bei der Entwicklung von Strategien und Entscheidungsprozessen und bei der täglichen Arbeit auftretenden Fragen ethischer und rechtlicher Art richtig und angemessen zu beurteilen, enthalten. Werte wie Innovation, Qualität, Leistungskraft und Freude beschreiben unser Handeln innerhalb unseres Unternehmens und im Umgang mit Dritten.

GRUNDRECHTE DER MITARBEITER
Wir achten und respektieren die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen Mitarbeiters. Ein dem entgegenstehendes Verhalten von Mitarbeitern dulden wir nicht, unterbinden wir konsequent und ahnden wir entsprechend. Wir halten die im jeweiligen Land bzw. Staat geltenden Arbeitsgesetze konsequent ein und gewährleisten eine gerechte Entlohnung der Arbeitsleistung. Weder bevorzugen noch benachteiligen wir Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften. Gesetzlich gewährte Rechte auf Kollektivverhandlungen werden beachtet.

UMWELTSCHUTZ
Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Ressourcen ist für H.G.L.® ein Unternehmensziel mit hoher Priorität. Bei der Entwicklung sowie bei der Produktion und dem Versand unserer Produkte sind umweltfreundliche Prozesse und Verfahren von wesentlicher Bedeutung für die Reduktion der Abfälle, Luft- und Abwasseremissionen.

VERBOT DER DISKRIMINIERUNG
Jegliche Diskriminierung aufgrund Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, sozialem Hintergrund, Behinderung ethnischer oder nationaler Herkunft, politischer Mitgliedschaften, Anschauung oder sexueller Neigung ist bei uns untersagt und wird von uns nicht toleriert.

BESCHWERDEN UND HINWEISE
Jeder Mitarbeiter kann gegenüber seiner Führungskraft, oder gegenüber der Geschäftsführung eine Beschwerde vorbringen. Es besteht die Möglichkeit der vertraulichen und anonymen Beschwerde; alle Meldungen werden bearbeitet. Soweit erforderlich, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

INTEGRITÄT UND INTERESSENKONFLIKTE
Wir respektieren das Recht der Mitarbeiter, außerberuflichen Aktivitäten nachzugehen, die privater Natur sind und die sich nicht negativ auf ihre Arbeit im Unternehmen, das Unternehmen selbst oder das Ansehen von H.G.L.® auswirken.

VERBOT VON KINDERARBEIT
Kinderarbeit, wie sie in den ILO, den Konventionen der Vereinten Nationen beziehungsweise den nationalen Gesetzen definiert ist, ist verboten. Jede Form der Ausbeutung von Kindern ist untersagt und wird von uns nicht toleriert. Die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer werden durch uns beachtet und aktiv geschützt.

VERBOT VON ZWANGSARBEIT
Jegliche Form der Zwangsarbeit ist verboten. Bei Verdacht, dass Arbeitnehmer von Arbeitsvermittlern durch Zwang, Nötigung, Täuschung, Einschüchterung oder wegen ihrer politischen Meinung bzw. deren Äußerung zur Arbeit gezwungen werden, werden die jeweiligen Arbeitsvermittler einer genauen Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das gleiche Vorgehen erwarten wir von allen Vertragspartnern.

UMGANG MIT WETTBEWERB
Wir stellen uns dem freien Wettbewerb und beachten alle rechtlichen Vorgaben zur Sicherung des freien Wettbewerbs. Wir schließen keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern und anderen Dritten, wenn diese Vereinbarungen den Wettbewerb beeinträchtigen können.

GESETZE EINHALTEN
Wir sind ein international tätiges Unternehmen und somit unterschiedlichen Rechtsordnungen unterworfen. Wir halten die geltenden Gesetze, gleich ob national, international oder lokal, in vollem Umfang ein und achten nationale Sitten und Gebräuche, Traditionen und sonstige gesellschaftliche Normen.

DATENSICHERHEIT, DATENSCHUTZ UND VERSCHWIEGENHEIT
Die Sicherheit von Daten ist für uns von überragender Bedeutung, da diese maßgeblich den Geschäftserfolg sowie das Ansehen bei unseren Kunden und Geschäftspartnern beeinflusst. Uns allen ist die hohe Sensibilität der H.G.L.® anvertrauten persönlichen Daten unserer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten bewusst.

VERHALTEN DER MITARBEITER
Die Reputation unseres Unternehmens wird wesentlich durch das Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters geprägt. Wir stehen für ein Klima der Wertschätzung des offenen, ehrlichen und respektvollen Handelns und des gegenseitigen Vertrauens. Somit sind wir alle angehalten, uns gegenüber Dritten und in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass unser Unternehmen angemessen und würdig vertreten und repräsentiert wird.

AKTIVE UND PASSIVE KORRUPTION
Um das Vertrauen unserer Geschäftspartner zu rechtfertigen und zu erhalten, unterlassen wir jegliche Form korrupten Verhaltens und vermeiden auch nur den bloßen Anschein eines solchen.

GESUNDHEIT UND ARBEITSSICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Wir legen großen Wert auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld der Mitarbeiter. Daher ergreifen wir wirksame Maßnahmen, um Unfälle und eine gesundheitliche Schädigung unserer Mitarbeiter durch das Arbeitsumfeld und die Tätigkeit selbst zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter von H.G.L.® trägt eine Mitverantwortung, unser Bemühen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten, zu unterstützen.

GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
Wie wir den Kontakt zu unseren Geschäftspartnern gestalten, prägt nachhaltig das Erscheinungsbild unseres Unternehmens. Daher ist es selbstverständlich, dass wir uns in diesem sensiblen Bereich regelkonform und zugleich ethisch korrekt verhalten. Vertrauen, Fairness und ein hohes Maß an Unabhängigkeit in geschäftlichen Entscheidungen prägen den Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Private Interessen und mögliche persönliche Vorteile haben keinen Einfluss auf unsere geschäftlichen Entscheidungen.

PRIVATE NUTZUNG VON FIRMENEIGENTUM
Wir gehen mit dem Eigentum von H.G.L.® mit angemessener Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein um. Die private Nutzung von Firmeneigentum ist grundsätzlich nicht erlaubt, soweit individualvertraglich oder gemäß betrieblicher Regelungen bzw. der betrieblichen Praxis keine anderslautenden Regelungen bestehen.

KONTAKT

Sie benötigen eine persönliche Beratung? Wir sind für Sie da:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.

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