Grundsätze für die ILO Kernarbeitsnormen

Internationale Arbeitsorganisation
(ILO) – KERNARBEITSNORMEN

Die Grundsatzerklärung gilt für die im Geltungsbereich benannten Eckenhaider Hauptstr.86/1, 90542 Eckental für Dienstleister gesetzt der Fall, dass diese Vor-Ort an den oben benannten Standorten tätig sind (Pflicht): nicht zutreffend

nicht-FSC-zertifizierte Subunternehmen (nach FSC-STD-40-004 V3-1 Abschnitt13), die Arbeiten im Rahmen des Geltungsbereiches des Zertifikates nicht vor Ort an den benannten Standorten erledigen (optional): nicht zutreffend

H.G.L.® GmbH bekennt sich zu den FSC Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:

Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:

  • körperliche und sexuelle Gewalt
  • Schuldknechtschaft
  • Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
  • Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
  • Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
  • Androhung von Denunziation bei den Behörden
  • Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe

Wir setzen keine Kinderarbeit ein.
Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften. (Falls zutreffend) Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren sind nur für leichte Arbeiten zugelassen
und die Beschäftigung beeinträchtigt weder die Schulausbildung, noch ist sie schädlich für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder. Insbesondere dort, wo Kinder der Schulpflicht unterliegen, arbeiten sie nur außerhalb der Schulzeit während der normalen Tagesarbeitszeit. H.G.L.® GmbH verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind. Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.

  • Die Arbeitnehmer können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
  • Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandeln
  • Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren
  • Die H.G.L.® GmbH respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.

KONTAKT

Sie benötigen eine persönliche Beratung? Wir sind für Sie da:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.

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