Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma H.G.L.® GmbH, Eckental

 

 

1. Vorbemerkungen

Die H.G.L.® GmbH betreibt unter dem Namen „H.G.L.® E-Shop“ eine Online-Verkaufsplattform und ist im Bereich IDENT CONSULT und TECH SUPPORT ( genannt: IT ) tätig. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der H.G.L.® GmbH zu einem Besteller im E-Shop ( Verkauf von Hardware, Software und Verbrauchsmaterialien) und für alle Lieferungen und Leistungen an Vertragspartner einschließlich Projektrealisierung, Softwareentwicklungen, Reparatur- und Beratungsleistungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, außer sie sind von der H.G.L.®. GmbH ausdrücklich anerkannt worden. Für Folgegeschäfte gelten diese Bedingungen in der jeweils neuesten Fassung, auch wenn auf sie im Einzelfall nicht ausdrücklich Bezug genommen worden ist. Sie werden vom Besteller durch das Anklicken des „Kaufen“ – buttons akzeptiert. Ebenfalls bestätigt der Besteller durch Klicken des „Kaufen“-buttons und der sonstige Vertragspartner durch Angebotsannahme, von diesen AGB Kenntnis erhalten zu haben. Sie sind auf der H.G.L.® GmbH Homepage hinterlegt. Die nachfolgenden AGB gelten auch für Bestellungen, die ausnahmsweise außerhalb des H.G.L.® E-Shops getätigt werden. Dies gilt für sog. Direktbestellungen oder Sonderaufträge, die eine gesonderte Vereinbarung erfordern und von H.G.L.® GmbH erst durch eine verbindliche schriftliche Auftragsbestätigung (Textform genügt) angenommen werden. Die vorliegenden AGB gelten nur für Vertragsbeziehungen gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

2. Vertragsabschluss

a. Die Präsentation von Waren im H.G.L.® E-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

b. Mit der Bestellung der im Warenkorb befindlichen Produkte – durch Klicken des buttons “Kaufen“ – gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. H.G.L.® schickt ihm eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, die dessen Bestellung dokumentiert. Die endgültige Angebotsannahme ( Zustandekommen des Kaufvertrages ) erfolgt nach Prüfung der Bestellung in einer separaten E-Mail.

c. Die personenbezogenen Kunden- und Bestelldaten werden bei uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Datenschutzgesetzes gespeichert, registriert und eventuell für eine Bonitätsprüfung verwendet. Wenn wir keinen gesonderten Widerspruch erhalten, stimmt der Besteller dem zu. Diese Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt; soweit sie zum Beispiel für die Vertragsabwicklung einem Dienstleistungspartner (z.B. Speditionsunternehmen oder Kreditinstitut) weitergegeben werden müssen, stimmt der Besteller zu.

d. Für unser H.G.L.® Ticketcenter gelten folgende Bedingungen: Der Kunde geht so vor, wie es für Service-Fälle in der Homepage dargestellt ist. Die Gewährleistung auf durchgeführte Reparaturen beträgt sechs Monate. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages oder Erarbeitung eines Reparaturangebotes wird in jedem Fall eine Handlingpauschale fällig in Höhe von 72,00 €. (Hierfür muss nämlich eine Diagnose durchgeführt werden). Kostenvoranschlag und Angebot erfassen alle Reparaturvorgänge sowie Ersatz-und Verschleißteile, die Basis für die spätere Abrechnung sind. Die Handlingkosten entfallen bei Erteilung und Durchführung des Reparaturauftrags. Für vom Hersteller durchgeführte Reparaturen gelten abweichende Pauschalen. Im Falle einer Herstellergarantie wird der Umtausch erst nach der Zusage des Herstellers gewährt. Auch für die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen an solchen Geräten, die nicht bei H.G.L.® GmbH gekauft wurden, berechnen wir eine Handlingpauschale von 72,00 €. Für den Fall der Eigenreparatur mit von uns gelieferten Ersatzteilen durch den Kunden übernehmen wir keine Gewährleistung. Die obige Handling-pauschale erheben wir pro Gerät bzw. pro Seriennummer. Ziffer 7.a) unserer AGB gilt auch für von uns durchgeführte Reparaturleistungen, insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflicht.

 

3. Preise, Rechnung, Zahlung

a. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in EURO ab Werk zuzüglich Kosten für Lieferung und zuzüglich MwSt. in jeweils gesetzlich gültiger Höhe, derzeit 19 %. (Lieferkosten sind bei uns Verpackungs-, Versand- und Transportkosten) In unserer Preiskalkulation ist der Umstand berücksichtigt, dass wir Waren nach unserer Entscheidung unter der Bedingung „open shipment“ liefern. Ohne besondere Vereinbarung steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei.

b. Die Zahlung des Kaufpreises durch den registrierten Kunden hat ausschließlich auf das in unserer Rechnung genannte Firmenkonto zu erfolgen. Nicht vereinbarte Abzüge, wie Skonti etc., sind unzulässig. Der Besteller stimmt zu, dass wir unsere Forderungen durch ein factoring-Unternehmen geltend machen. Abweichungen hiervon sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

c. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsscha-dens bleibt vorbehalten.

d. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche aus derselben Lieferung geltend machen.

 

4. Lieferzeit, Lieferverzug

a. Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen und vom Kunden bestellte Artikel sofort versandfertig. Die von uns angegebene Lieferzeit ist grundsätzlich unverbindlich. Mit einer Bonitätsprüfung ist der Kunde einverstanden; hieraus resultiert evtl. ein Vorkasseverlangen des Factoringunternehmens.

b. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über, § 446 BGB. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, sind wir in diesem Fall berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldnerverzug geraten ist.

c. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Alle Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt.

 

5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware an den Bestellers versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, § 447 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Fracht-kosten trägt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

a. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache/den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag/den Lieferverträgen vor. Werden mehrere Lieferverträge gleichzeitig abgeschlossen, bleiben sämtliche Waren solange in unserem Eigentum, bis der Besteller alle gleichzeitigen Lieferverträge vollständig bezahlt hat. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

b. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich, d.h. wie seine eigene zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Über Forderungen Dritter und Pfändungsmaßnahmen hat uns der Besteller unverzüglich zu informieren.

c. Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 

7. Gewährleistung und Mängelrüge

a. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersu-chen und bestehende Mängel uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Eingang der Rüge binnen zwei Arbeitstagen nach Ablieferung gilt als rechtzeitig. Die Rüge hat den Mangel so genau wie möglich zu beschreiben. Der Besteller muss dabei berücksichtigen, dass er das Risiko der Nichtakzeptanz eines äußerlichen oder optisch erkennbaren Mangels durch den Produkthersteller trägt und mit Verletzung des Gütesiegels die Ware grundsätzlich nicht zurückgegeben werden darf, ein Umtausch oder die Rückgabe außerhalb des Gewährleis-tungsrechts sind ausgeschlossen. Solche Waren mit Gütesiegel sind vom Hersteller speziell geprüft worden. Eine besondere Garantie ist damit jedoch nicht verbunden. Mängel, die verspätet (entgegen der vorstehenden Pflicht) oder nicht wirksam (trotz Textform nicht klar und deutlich in den Empfängerhorizont der H.G.L.® GmbH gelangen) oder lediglich Transporteuren oder Dritten gegenüber) gerügt werden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Anderenfalls brauchen derartige Rücksendungen von uns nicht angenommen zu werden. In einem solchen Fall trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung. Die Rücksendung muss in jedem Fall in einer sachgerechten Verpackung und Angabe der Ticketnummer erfolgen. Für den Fall der Rücksendung oder Rücknahme beschädigter Waren sind die auf dem jeweiligen Lieferschein angegebenen Rückabwicklungsvorschriften zwingend einzuhalten. Wir empfehlen, die Originalverpackung aufzubewahren. Kosten für Transportschäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstehen, trägt der Kunde.

b. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli-che Verjährungsfrist.

c. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Übergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich frist- und formgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Das Wahlrecht, ob wir eine neue Lieferung der Sache oder eine Mangelbehebung durchführen, treffen wir nach eigenem Ermessen. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

d. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

e. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der verein-barten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmit-tel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.

f. Erhöhte Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten, die uns im Rahmen der Nacherfüllung entstehen, weil der Besteller den Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als seinen Geschäftssitz verbracht hat, hat der Besteller zu tragen, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstands.

g. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

8. Sonstiges

Für die gesamten Rechtsbeziehungen der H.G.L.® GmbH zu Vertragspartnern gilt aus-schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der H.G.L.® GmbH. Über diese AGB hinaus getroffene individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

9. AGB Zusatzklausel

In der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 lautet die Ziffer 3. Satz 1. unserer AGB wie folgt:
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in EURO ab Werk, zzgl. Kosten für Lieferung und zzgl. Mwst. in Höhe von 16%.
Die Übrigen Klauseln haben nach wie vor Gültigkeit.

Eckental, den 01.01.2017

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Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.

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