Lieferantencodex

Als Unternehmen bekennt sich die H.G.L.® GmbH zu einer ethischen, rechtskonformen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir sind bestrebt, kontinuierlich die Nachhaltigkeit unseres unternehmerischen Handelns zu optimieren und dies nach Möglichkeit gemeinsam mit unseren Lieferanten umzusetzen. H.G.L.® verpflichtet sich zur Einhaltung der in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Grundsätze und erwartet deren Einhaltung auch von seinen Lieferanten und deren Mitarbeitern. Dabei liegt es in der Verantwortung der Lieferanten, die Einhaltung der beschriebenen Anforderungen in der eigenen Lieferantenkette zu überwachen und bestmöglich zu unterstützen.

GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG VERHINDERN
Die H.G.L.® verpflichtet sich zur Einhaltung der national und international geltenden Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

GESETZE EINHALTEN
Der Vertragspartner von H.G.L.® hält die nationalen und transnationalen Gesetze sowie nationale und internationale Abkommen ein.

KORRUPTION UND BESTECHUNG UNTERLASSEN
Jede Form von Korruptions- und Bestechungsversuchen, insbesondere unangemessene Zuwendungen, sind zu unterlassen – im Umgang mit Mitarbeitern von H.G.L.®, im Namen von H.G.L.® und ebenso gegenüber anderen Geschäftspartnern des Lieferanten.

SICHERE PRODUKTE ENTWICKELN
Mensch und Umwelt werden nicht durch die Produkte des Lieferanten gefährdet. Gesetzlich vorgeschriebene Normen insbesondere der Produktsicherheit werden erfüllt. H.G.L.®  informiert über den sicheren Gebrauch seiner Produkte.

FAIREN WETTBEWERB FÖRDERN
Alle Geschäftstätigkeiten der H.G.L.® unterliegen den Regeln des fairen Wettbewerbs. Die H.G.L.® hält die Kartellgesetze und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein.

DATEN UND GEISTIGES EIGENTUM SCHÜTZEN
Die H.G.L.® respektiert den Schutz der Daten und des geistigen Eigentums Dritter sowie von H.G.L.®.

KINDER SCHÜTZEN
Die H.G.L.® darf keine Mitarbeiter unter 15 Jahren beschäftigen. Gefährliche Tätigkeiten dürfen nur von Mitarbeitern ausgeführt werden, die über 18 Jahre alt sind. (ILO-Konvention 138)

ZWANGSARBEIT VERHINDERN
Zwangs- und Pflichtarbeit sind untersagt. Die H.G.L.® darf nicht als Vorbedingung für die Anstellung von den Beschäftigten verlangen, ihren Ausweis oder ihre Arbeitsgenehmigung auszuhändigen. (ILO-Konvention 29)

DISKRIMINIERUNG VORBEUGEN
Beschäftigte dürfen in ihrer Anstellung und Vergütung nicht auf Grund von Geschlecht, Alter, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Religion, sexueller Identität, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Behinderung diskriminiert werden. (ILO-Konvention 100, 111)

MITARBEITER FAIR BEHANDELN
Die H.G.L.® darf Beschäftigte in keiner Form physisch oder psychisch bestrafen. Das gilt insbesondere dann, wenn Beschäftigte in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen nationale, internationale oder interne Bestimmungen verstoßen.

SCHONEND MIT RESSOURCEN UMGEHEN
Die H.G.L.® ist bestrebt, den Rohstoffverbrauch bei jeder Geschäftstätigkeit zu minimieren. Insbesondere achtet sie auf den sparsamen Einsatz von Energie und Wasser.

UMWELTBELASTUNGEN VERMEIDEN UND MINDERN
Die H.G.L.® ist bestrebt, Umweltbelastungen und Emissionen im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

GEFÄHRLICHE SUBSTANZEN VERMEIDEN
Substanzen, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

UMWELTVERTRÄGLICHE PRODUKTE ENTWICKELN
Die H.G.L.® achtet bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass diese in ihrer Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen sind. Die Produkte sollten sich für eine Wiederverwendung, gefahrlose Entsorgung oder für Recycling eignen.

SICHERE UND GESUNDE ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sind im Rahmen der nationalen Bestimmungen einzuhalten.

ANGEMESSENE BEZAHLUNG SICHERN
Die H.G.L.® verpflichtet sich, seine Beschäftigten existenzsichernd zu bezahlen.

RECHT AUF KOLLEKTIVVERHANDLUNGEN UND VEREINIGUNGSFREIHEIT WAHREN
Die Beschäftigten haben das Recht auf Kollektivverhandlungen und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. (ILO-Konventionen 87, 98)

ARBEITSZEITEN EINHALTEN
Die H.G.L.® gewährleistet, dass die jeweiligen nationalen gesetzlich und tariflich vorgegebenen maximalen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

KONTAKT

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Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.

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