Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten angewendet. Für viele Unternehmen rückt damit nicht nur die rechtliche Einordnung ihrer Verpackungen in den Fokus, sondern auch die praktische Umsetzung der neuen Kennzeichnungsvorgaben. Wie H.G.L.® die technische Umsetzung mit Auto-ID-Lösungen unterstützt, zeigt dieser Beitrag.

Auto-ID-Lösungen unterstützen die technische Umsetzung der PPWR-Kennzeichnung – von der Datenquelle über den Etikettendruck bis zur mobilen Erfassung.
Artikel 15 enthält unter anderem Anforderungen an die Identifikation der Verpackung und des verantwortlichen Erzeugers. Sobald geklärt ist, welche Angaben im jeweiligen Fall benötigt werden, stellt sich eine ganz praktische Frage:
Wie gelangen diese Informationen zuverlässig auf die Verpackung – in Produktion, Lager oder Versand?
Genau an dieser Stelle wird aus einer gesetzlichen Vorgabe eine Auto-ID-, Druck- und Prozessaufgabe. Denn Kennzeichnungen müssen nicht nur vorhanden sein. Sie müssen aus der richtigen Datenquelle stammen, eindeutig zugeordnet, am passenden Ort gedruckt und über Lagerung und Transport hinweg lesbar bleiben.
H.G.L.® unterstützt Unternehmen dabei, diese technische Umsetzung in bestehende Abläufe einzubinden. Dabei geht es nicht automatisch um ein vollständig neues System. Häufig sind Etikettendrucker, Barcodescanner, mobile Datenerfassung oder angebundene Warenwirtschaftssysteme bereits vorhanden und können weiter genutzt oder gezielt ergänzt werden.
Welche Maßnahmen kurzfristig möglich sind und wo eine weitergehende Integration erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Kennzeichnungsprozess ab.
Was Artikel 15 der PPWR vorsieht
Artikel 15 sieht insbesondere folgende Angaben beziehungsweise Kennzeichnungselemente vor:
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke des Erzeugers
- Postanschrift
- gegebenenfalls eine elektronische Kontaktmöglichkeit
- ein geeignetes Identifikationsmerkmal der Verpackung
Als Identifikationsmerkmal nennt die Verordnung beispielsweise eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Auch ein anderes geeignetes Kennzeichen kann verwendet werden, wenn es die Identifikation der Verpackung ermöglicht.
Die Angaben zum Erzeuger können nach Artikel 15 auf der Verpackung oder über einen QR-Code beziehungsweise einen anderen Datenträger bereitgestellt werden. Die Informationen müssen klar, verständlich und lesbar sein.
Ob ein Unternehmen im konkreten Fall als Erzeuger gilt, welche Verpackungen betroffen sind und wie die Vorgaben rechtlich umzusetzen sind, sollte mit der eigenen Rechtsabteilung, einer Kanzlei, der IHK oder dem zuständigen Verband geklärt werden.
H.G.L.® übernimmt keine Rechtsberatung. Sobald feststeht, welche Angaben benötigt werden, unterstützt H.G.L.® bei der technischen Umsetzung.
Nicht jede technische Lösung beginnt bei null
Viele Unternehmen arbeiten bereits mit Etikettendruckern, Barcodescannern, mobiler Datenerfassung oder angebundenen Warenwirtschaftssystemen. Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht nur: Was fehlt?
Ebenso wichtig ist:
- Welche Angaben werden bereits heute aufgebracht?
- Wo entstehen die künftig benötigten Daten?
- Können vorhandene Drucker und Scanner weiter genutzt werden?
- Lassen sich bestehende Abläufe gezielt erweitern?
- An welcher Stelle im Prozess sollte die Kennzeichnung erfolgen?
Eine technische Bestandsaufnahme schafft die Grundlage für die nächsten Schritte.
Was eine technische Bestandsaufnahme klärt
H.G.L.® prüft, welche Kennzeichnungsdaten bereits vorhanden sind, aus welchen Systemen sie stammen und an welcher Stelle des Prozesses sie benötigt werden. Ebenso wird betrachtet, ob vorhandene Drucker, Scanner und mobile Geräte weiter eingesetzt werden können und ob Etikettenmaterial, Druckqualität und Schnittstellen zur Verpackung und Arbeitsumgebung passen.
So wird sichtbar, was bestehen bleiben kann, wo Anpassungen genügen und an welchen Stellen eine Ergänzung sinnvoll ist.
Wenn aus Pflichtangaben ein Kennzeichnungsprozess wird
Feste Informationen wie Firmenname, Marke oder Anschrift lassen sich häufig bereits auf Verpackungen oder Etiketten vordrucken.
Anders sieht es aus, wenn sich Angaben je nach Artikel, Verpackungstyp, Produktionslos oder Charge verändern. Solche Daten entstehen häufig erst im laufenden Prozess – beispielsweise in der Warenwirtschaft, im ERP-System, in der Lagerverwaltung oder unmittelbar an einer Packstation.
Dann muss sichergestellt werden, dass:
- die benötigten Daten zum richtigen Zeitpunkt verfügbar sind,
- sie eindeutig der jeweiligen Verpackung zugeordnet werden,
- der Druck am passenden Ort erfolgt,
- das Etikett zuverlässig auf der Verpackungsoberfläche haftet,
- und Barcodes oder QR-Codes auch nach Lagerung und Transport lesbar bleiben.
Damit wird aus einer gesetzlichen Vorgabe eine konkrete Druck-, Daten- und Prozessaufgabe.
Was H.G.L.® technisch prüfen und umsetzen kann
H.G.L.® betrachtet nicht nur ein einzelnes Gerät, sondern das Zusammenspiel von Kennzeichnung, Datenquelle und Arbeitsablauf.
Vorhandene Technik weiter nutzen
Bestehende Etikettendrucker, Barcodescanner und mobile Geräte werden daraufhin geprüft, ob sie für die benötigte Kennzeichnung geeignet sind und sinnvoll in den bestehenden Prozess eingebunden werden können.
Passende Drucklösung auswählen
Je nach Druckvolumen, Einsatzort und Arbeitsumgebung kommen mobile Drucker, Desktopdrucker oder industrielle Drucklösungen infrage. Entscheidend ist, dass die Technik zum tatsächlichen Ablauf passt.
Datenquellen anbinden
Kennzeichnungsdaten können beispielsweise aus Warenwirtschaft, Lagerverwaltung oder ERP übernommen werden. Dadurch lassen sich manuelle Eingaben reduzieren und Informationen eindeutiger der richtigen Verpackung zuordnen.
Geeignete Etiketten einsetzen
Etikettenmaterial und Klebstoff müssen zur Oberfläche der Verpackung sowie zu den Bedingungen während Lagerung und Transport passen. Wellpappe, Folie und beschichtete Oberflächen stellen unterschiedliche Anforderungen.
Lesbarkeit unter realen Bedingungen prüfen
Barcodes und QR-Codes müssen nicht nur unmittelbar nach dem Druck lesbar sein. Druckqualität, Kontrast, Größe, Untergrund und äußere Einflüsse entscheiden darüber, ob ein Code auch später zuverlässig erfasst werden kann.
Vorhandenes prüfen und gezielt ergänzen
Kurz vor dem Anwendungsbeginn der PPWR geht es nicht darum, vorschnell neue Technik zu beschaffen. Sinnvoller ist ein strukturierter Blick auf den vorhandenen Prozess:
- Was funktioniert bereits?
- Welche Angaben fehlen?
- Welche Technik kann weiter genutzt werden?
- Wo reichen Anpassungen?
- Welche Ergänzungen sind für einen zuverlässigen Ablauf erforderlich?
Nicht jede technische Änderung wird in wenigen Tagen abgeschlossen sein. Eine Bestandsaufnahme schafft jedoch Klarheit darüber, welche Maßnahmen unmittelbar möglich sind und welche weiterführenden Schritte geplant werden sollten.
H.G.L.® unterstützt Unternehmen dabei, die passende Lösung für Produktion, Lager oder Versand zu entwickeln – von der Datenquelle über Drucker und Scanner bis zum geeigneten Etikettenmaterial.
Technische Umsetzung mit H.G.L.® besprechen
Wenn die rechtlichen Anforderungen geklärt sind, unterstützt H.G.L.® bei der praktischen Umsetzung der Verpackungskennzeichnung.
Im Rahmen eines Praxistags oder eines Kaufs auf Probe können Drucker, Scanner, Etikettenmaterialien und Abläufe unter realen Bedingungen geprüft werden, bevor über notwendige Ergänzungen oder Neuanschaffungen entschieden wird.
FAQ zur PPWR-Erzeugerkennzeichnung
Ab wann gelten die Anforderungen zur PPWR-Erzeugerkennzeichnung?
Die Verordnung (EU) 2025/40 wird grundsätzlich ab dem 12. August 2026 angewendet. Die Anforderungen an die Identifikation der Verpackung und des Erzeugers ergeben sich aus Artikel 15.
Welche Angaben sieht Artikel 15 der PPWR vor?
Artikel 15 sieht ein geeignetes Identifikationsmerkmal der Verpackung vor, beispielsweise eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Darüber hinaus sind unter anderem Name beziehungsweise Marke, Postanschrift und gegebenenfalls eine elektronische Kontaktmöglichkeit des Erzeugers bereitzustellen.
Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, sollte rechtlich geprüft werden.
Müssen dafür neue Auto-ID-Geräte angeschafft werden?
Nicht zwangsläufig. Häufig sind Etikettendrucker, Scanner, mobile Datenerfassung und benötigte Datenquellen bereits vorhanden. Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Komponenten weiter genutzt werden können und an welchen Stellen Anpassungen oder Ergänzungen notwendig sind.
Können vorhandene Etikettendrucker weiter genutzt werden?
Das hängt unter anderem davon ab, ob das Gerät die benötigten Daten erhält, die erforderliche Druckqualität erreicht und für das passende Etikettenmaterial geeignet ist. Auch Einsatzort, Druckvolumen und Schnittstellen zu vorhandenen Systemen müssen berücksichtigt werden.
Reicht ein QR-Code zur PPWR-Erzeugerkennzeichnung aus?
Artikel 15 erlaubt, Angaben zum Erzeuger auf der Verpackung oder über einen QR-Code beziehungsweise einen anderen Datenträger bereitzustellen. Das Identifikationsmerkmal der Verpackung wird in einem eigenen Absatz geregelt.
Ob ein QR-Code im konkreten Fall alle benötigten Informationen abdeckt, sollte rechtlich geprüft werden. Technisch muss gewährleistet sein, dass der Code ausreichend kontrastreich gedruckt wird und während Lagerung und Transport lesbar bleibt.
Was gilt für bereits vorhandene Verpackungs-Lagerbestände?
Entscheidend ist grundsätzlich, wann eine Verpackung erstmals auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wurde. Verpackungen, die bereits vor dem Geltungsbeginn der jeweiligen Anforderungen in Verkehr gebracht wurden und sich anschließend noch bei Händlern oder Vertreibern im Lager befinden, müssen die später geltenden Kennzeichnungsanforderungen grundsätzlich nicht nachträglich erfüllen.
Wie konkrete Bestände einzuordnen sind, sollte rechtlich geprüft werden.
Quellen: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, insbesondere Artikel 15 und Erwägungsgrund 14; FAQ der Europäischen Kommission zur PPWR, veröffentlicht am 30. März 2026.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. H.G.L.® unterstützt bei der technischen Umsetzung.