Verpackungsverordnung

Die Konformitätserklärung für Verpackungen, Etiketten und technische Folienprodukte können Sie auch als PDF herunterladen.

PPWR Compliance Statement

EU-Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)

H.G.L.® GmbH
Konformitätserklärung für Verpackungen, Etiketten und technische Folienprodukte

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Konformitätserklärung gilt für sämtliche von der H.G.L.® GmbH verwendeten, gelieferten oder in Verkehr gebrachten Verpackungen und Verpackungsbestandteile sowie für technische Folienprodukte, die als Verpackungsbestandteile eingesetzt werden können. Sie umfasst folgende Produktbereiche:

  • Transport und Versandverpackungen
  • Selbstklebende Etiketten
  • Technische Folienprodukte

„Alle von dieser Erklärung erfassten Verpackungen sind anhand interner Artikel-, Material-, Lieferanten- und Einkaufsunterlagen eindeutig identifizierbar.“

Nicht umfasst sind produktbezogene Verkaufsverpackungen der vertriebenen Waren.

2. Rechtsgrundlagen

Die Bewertung erfolgt gemäß:

  • Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
  • REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • POP Verordnung (EU) 2019/1021
  • Richtlinie 94/62/EG (Schwermetalle)
  • EN 13428, EN 13430, EN 13431

3. Allgemeine Konformitätserklärung

Die H.G.L.® GmbH erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass alle genannten Produkte die Anforderungen der PPWR erfüllen, insbesondere hinsichtlich:

  • Materialzusammensetzung
  • Stoffbeschränkungen
  • Recyclingfähigkeit
  • Materialeffizienz
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Die H.G.L.® GmbH erklärt, dass die von dieser Erklärung abgedeckten Verpackungen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) entsprechen.

4. Produktbereich A – Transport und Versandverpackungen

4.1. Stoffbeschränkungen

  • Schwermetalle (Pb, Cd, Hg, Cr VI) ≤ 100 mg/kg
  • Keine absichtlich zugesetzten PFAS

PFAS sowie Schwermetalle sind keine Bestandteile unserer eingesetzten Rezepturen.

4.2. REACH Konformität

  • Alle eingesetzten Materialien erfüllen REACH; SVHC-Stoffe werden gemäß Artikel 33 kommuniziert.

4.3. Recyclingfähigkeit

  • Erfüllung der EN 13428, EN 13430 und EN 13431. Bewertung erfolgt auf Ebene der Gesamtverpackung.

4.4. Lieferkette

  • Die erhaltenen Informationen wurden geprüft, bewertet und in der technischen Dokumentation hinterlegt.

5. Produktbereich B – Selbstklebende Etiketten

5.1. Geltungsbereich

  • Die Etiketten sind nicht als eigenständige Verpackungen konzipiert, sondern als Komponenten eines vollständigen Verpackungssystems.

5.2. Chemische Sicherheit

  • REACH und POP Konformität
  • Keine absichtlich zugesetzten PFAS
  • Schwermetallgrenzwerte gemäß Richtlinie 94/62/EG
  • Druckfarben/Lacke gemäß EuPIA Ausschlussliste
  • Frei von absichtlich zugesetzten Phthalaten

5.3. Recyclinggerechtes Design

  • Eine vollständige DfR Bewertung des Endprodukts erfolgt nicht durch den Etikettenhersteller.

5.4. Materialkompatibilität

  • Papieretiketten: kompatibel mit Papierrecyclingströmen
  • Polymeretiketten: abhängig von Materialkompatibilität

5.5. Rückverfolgbarkeit

  • Produktion unter ISO 9001 und ISO 14001.

5.6. Haftungsbegrenzung

  • Der Anwender bleibt verpflichtet, eigene Eignungs- und Qualifizierungstests durchzuführen.

6. Produktbereich C – Technische Folienprodukte

6.1. Geltungsbereich

  • Sie werden nicht als Verpackung an sich, sondern als technische Folie bzw. Halbzeug in Verkehr gebracht.

6.2. Stoffbeschränkungen

  • Schwermetalle ≤ 100 mg/kg
  • Keine absichtlich zugesetzten PFAS
  • Keine absichtlich zugesetzten MOSH, MOAH, POSH, PAO

Technisch unvermeidbare minimale Spuren können nie vollständig ausgeschlossen werden.

6.3. Recyclinganteil

  • Kein Post Consumer Recyclinganteil
  • Intern recyceltes Material entspricht Neuware

6.4. Haftungsbegrenzung

  • Der Anwender ist verantwortlich für Eignungsprüfung, Risikobewertung und Endproduktkonformität.

7. Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation wird geführt und Behörden auf Anfrage bereitgestellt. Änderungen an Materialien, Designs oder Herstellungsverfahren werden dokumentiert und bewertet.

8. Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung

Alle Materialien und Fertigprodukte sind vollständig rückverfolgbar. Lieferanten arbeiten unter ISO 9001 und ISO 14001.

9. Gültigkeit

Diese Erklärung bleibt gültig, bis wesentliche Änderungen an Produktformulierungen, Herstellungsverfahren oder gesetzlichen Anforderungen eintreten.

10. Aussteller

H.G.L.® GmbH
Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

Nürnberg, August 2026

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